| Expat - News Mitausreisende erhalten Arbeitserlaubnis in den USA |
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(Rheinbreitbach, 27.01.2002) In den meisten Ländern dieser Welt erhalten mitausreisende Partner/innen von Auslandsmitarbeitern keine Arbeitserlaubnis. Dies schafft große Probleme für alle Seiten: Die Ehepartner von angehenden Auslandsmitarbeiter halten es für eine erhebliche Zumutung, auf die Fortsetzung ihrer Tätigkeit verzichten zu sollen, weil ihr Partner einen Auslandsjob annehmen möchte. Verständlich, dass nicht alle dazu bereit sind. Für Unternehmen bedeutet dies: Mancher potentielle Auslandsmitarbeiter lehnt eine Entsendung nur deshalb ab, weil der Ehepartner unter diesen Bedingungen zur Ausreise nicht bereit ist. Auf Druck amerikanischer Großunternehmen, die mit den selben Schwierigkeiten konfrontiert waren, wenn sie Mitarbeiter aus ihren Auslandsniederlassungen in die USA transferieren wollten, hat sich die amerikanische Regierung nun zu einer positiven Regelung durchgerungen: Am 16. Januar 2002 unterzeichnete Präsident George W. Bush die Gesetze PL 107-124 und 125, die unter anderem das Recht aller Ehepartner von Inhabern eines E- oder L-Visums auf eine Arbeitserlaubnis in den USA festschreiben. Dies gilt auch für Mitausreisende von deutschen Auslandsmitarbeitern, die mit den entsprechenden Visen eingereist sind oder einreisen werden. Zu Recht feiert etwa die amerikanische Handelskammer dies als revolutionären Schritt. Die USA verzichten hier auf die sonst übliche Gegenleistung anderer Staaten à la: 'Laßt ihr unsere Mitausreisenden arbeiten, lassen wir eure Mitausreisenden arbeiten', sondern treten einseitig in Vorleistung. Abwicklung: Bis Ehepartner der Inhaber der genannten Visa tatsächlich eine Arbeitserlaubnis erhalten können, werden allerdings noch einige Monate vergehen: Die zuständigen Behörden brauchen diese Zeit, um die Verfahren zu definieren, mit denen das Gesetz umgesetzt wird. Amerikanische Experten schätzen, dass dieser Prozess noch bis Mitte des Jahres dauern wird. Man kann jedoch sicher darauf vertrauen, dass in absehbarer Zukunft Arbeitserlaubnisse für die entsprechenden Gruppen erteilt werden. Keine Illusionen! Ohne Zweifel wird die neue Rechtslage die Bereitschaft angehender Mitausreisender erhöhen, einem USA-Assignment ihres Partners zuzustimmen. Auslandspersonalabteilungen sollten selbstverständlich auf die neue Rechtslage hinweisen. Die interkulturellen Experten des IFIM Institut für Interkulturelles Management warnen allerdings davor, Illusionen zu schüren: Erfahrungen aus der Europäischen Union, in der 'Arbeitserlaubnisse' seit Jahren kein Thema mehr sind, zeigen, dass eine rechtliche Arbeitserlaubnis noch keineswegs dazu führt, dass Mitausreisende tatsächlich eine Anstellung finden:
Bislang konnten sich Mitausreisende in die USA der Illusion hingeben, sie würden eine Stelle finden, wenn es ihnen nur erlaubt wäre, sie anzunehmen. Künftig werden Auslandspersonalabteilungen einen 'Erfahrungsschatz' darüber aufbauen müssen, welche Qualifikationen Mitausreisender eine Beschäftigung wahrscheinlich machen und welche nicht, um Ausreisende weiterhin realistisch informieren zu können. Es wäre kontraproduktiv, mit Verweis auf das neue Recht allen Mitausreisenden zu suggerieren, dass sie eine bezahlte Stelle finden werden. Gegenzug Obwohl nicht alle Mitausreisende tatsächlich von der geänderten Rechtslage in den USA profitieren werden, ist sie als bedeutender Fortschritt zu werten. International tätige deutsche Unternehmen sollten den Schritt der USA zum Anlass nehmen, auf den deutschen Gesetzgeber einzuwirken, bei der ohnehin anstehenden Neuregelung des Einwanderungsgesetzes ähnlich großzügige Regelungen zu verankern. Es kann nicht nur um 'Green-Cards' für einige zehntausend ausländische Fach- und Führungskräfte gehen. Früher galt: Hinter jedem erfolgreichen Mitarbeiter steht eine starke Frau, die ihm 'den Rücken freihält'. Heute gilt: Neben vielen starken Mitarbeitern stehen starke Ehepartner, die eigene Ambitionen haben. Deutsche Unternehmen sind im Rahmen ihrer Globalisierung verstärkt auf den Zuzug ausländischer Experten und Führungskräfte nach Deutschland angewiesen. Fehlende Arbeitserlaubnisse für Miteinreisende sind ein gravierender Standortnachteil, wenn es darum geht, Spitzenkräfte dazu zu bewegen, nach Deutschland zu kommen. Die Bundesrepublik würde sich nichts vergeben, wenn sie eine ähnlich großzügige Regelung wie die USA beschlösse: Es geht um wenige tausend Arbeitserlaubnisse pro Jahr, von denen tatsächlich nur wenige hundert zu einer regulären Beschäftigung führen würden. Jeder, der eine entsprechende Regelung mit dem Verweis auf unsere 4 Millionen Arbeitslose bekämpfen wollte, wäre der Lächerlichkeit preisgegeben! Es wird den deutschen Arbeitsmarkt nicht beeinflussen, wenn ein paar tausend Miteingereiste eine Arbeitserlaubnis erhalten. Aber es kann die Bereitschaft einer ausländischen Familie, sich auf einen Deutschlandaufenthalt einzulassen, entscheidend beeinflussen. Einflussreichen Unternehmen und Unternehmerverbänden kann nur empfohlen werden, die 'Gunst der Stunde' zu nutzen, um in der aktuellen Debatte um 'Einwanderung' auch die Arbeitsmöglichkeiten für Miteinreisende auf die Agenda der politischen Entscheidungen zu bringen. Weitere Erläuterungen findet man auf: Den entsprechenden Originaltext können Sie hier herunterladen: Weitere News vom IFIM finden Sie unter www.ifim.de/aktuell Wenn Sie selbst "News-Meldungen" beisteuern möchten: wir würden uns freuen. Senden Sie uns Ihre Mitteilung einfach per E-Mail; Stichwort: "Expat-News" Ihr IFIM - Team
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Geändert am: 12. September 2008