USA: Arbeitserlaubnis für Mitausreisende


Das Verfahren

 (Rheinbreitbach, 01.08.2002)

Aufgrund unserer Meldung vor einigen Monaten sind viele Anfragen eingegangen, die um Hinweise bitten, wie vorzugehen ist, um in den Besitz der Arbeitserlaubnis zu gelangen. Wir haben uns deshalb bemüht, die Verfahrensfragen entsprechend zu klären. Noch sind nicht alle Aspekte des Verfahrens völlig klar. Verbürgt ist aber Folgendes:

 Die Ehepartner (und nur die, nicht alle Mitausreisenden) beantragen mit Formblatt I-765 die 'Employment Authorization' (sogenannte 'EAD') beim INS (Immigration and Naturalization Service). Die EAD trifft i. d. R. auch nach 70 bis 90 Tagen ein.
Beweisen, dass man zum Kreis der Berechtigten gehört, muss man durch Beilegen von Kopien der entsprechenden Visa und der Aufenthaltserlaubnis I-94, sowie (in manchen Fällen) durch eine beglaubigte Übersetzung der Geburts- und Heiratsurkunde. Wann die INS diese Urkunden einfordert und wann nicht, ist uns noch unklar, bei unterschiedlichem Nachnamen der Ehepartner jedoch immer. Außerdem müssen dem ausgefüllten Antrag noch zwei Fotos nach INS-Standard und ein Scheck über $120 an die INS beigelegt werden. 

Die Gültigkeitsdauer der EAD hängt von der Dauer der Aufenthaltserlaubnis I-94 ab. Die Berechtigung wird auch für Mitausgereiste erteilt, die sich bereits in den USA befinden. 

Die EAD berechtigt zu selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, allerdings müssen sonstige US-Gesetze und -Regelungen beachtet und befolgt werden, z. B. dass für die Arbeit in manchen Berufen eine bestimmte Ausbildung mit Abschluss (z. B. Medizin: dt. Staatsexamen wird nicht anerkannt) oder Lizenz (z. B. Juristerei, selbständiger Architekt) erforderlich ist.

Die Social Security Number kann beantragt werden, sobald die EAD ausgestellt ist. Aufgrund der Maßnahmen zur Terrorbekämpfung dauert es mittlerweile allerdings 6 Wochen und länger, bis die SSN zugestellt bzw. abgefragt werden kann. 

Das genannte Formblatt finden Sie auf den Webseiten des INS: http://www.ins.usdoj.gov/ 
Sehr viel mehr steht dort bislang aber nicht.

 


Copyright © 2002  IFIM. Alle Rechte vorbehalten.
Geändert am: 25. April 2008